Auch wenn das E2 Tischgestell aus der Nachfolge-Metallwerkstatt der Universitäts-Werkstatt aus Zeiten Egon Eiermanns kommt und dort letztlich ein vom damaligen Werkstattleiter Adam Wieland weiterentwickelter Entwurf (E2) des ursprünglich verschweißten Tischgestells von Egon Eiermann produziert wird, soll es nicht Eiermann-Gestell heißen dürfen.
Warum? Nachdem Richard Lampert festgestellt hatte, dass der ursprüngliche Eiermann-Tisch eine verschweißte Konstruktion ist, hat er sich die Marke „Eiermann“ für die Produktkategorie Möbel eintragen lassen. Und nun werden alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft, die Verwendung des Namens Eiermann im Zusammenhang mit Tischgestellen bei Mitbewerbern und deren Vertriebspartnern einzuschränken oder zu verbieten. Davon sind auch wir betroffen. Beispielsweise mussten wir im Jahre 2011 einen nicht unerheblichen Teil unseres letzten gedruckten Katalogs mit 1.400 Seiten, der über unser gesamtes Sortiment informierte, aus dem Verkehr ziehen. Mittlerweile haben wir keinen gedruckten Katalog mehr, aber beschrieben werden unsere Tischgestelle nun im Internet. Und so sehen wir uns weiterhin mit Abmahnungen und Prozessen zu diesem Thema konfrontiert, auch wenn wir das Tischgestell nun als „Tischgestell E2 – bekannt als Eiermanntisch“ bewerben. Wir finden, dass das Tischgestell einen direkten Bezug zu Egon Eiermann hat und wollen diesen nicht unter den Tisch fallen lassen. Dies bleibt ein schwieriges und aufwendiges Unterfangen. Der letzte Prozess endete vor dem Oberlandesgericht (Kammergericht Berlin) für Richard Lampert zwar mit einer Niederlage, aber gegen die mit dem Urteil ergangene Nicht-Zulassung einer Revision wurde umgehend mit der Beschwerde beim Bundesgerichtshof reagiert. Fortsetzung folgt …
… aber Eines ist zumindest sicher: Die Adam Wieland GmbH wird weiter in der Egon-Eiermann-Allee ansässig sein.
Nachtrag: Der Bundesgerichtshof hat am 28.11.2019 Richard Lamperts Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung einer Revision zurückgewiesen. Das Urteil des Kammergerichts Berlin ist damit rechtskräftig. Wir dürfen also – nun höchstrichterlich bestätigt – weiterhin unsere E2 Tische als „bekannt als Eiermanntisch“ beschreiben.