Modulor GmbH ist bemüht, ihre Website www.modulor.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Website ist teilweise vereinbar mit den Anforderungen der EN 301 549 V3.2.1 (2021-03), die als harmonisierte europäische Norm zur Umsetzung des BFSG herangezogen wird.
Die teilweise Vereinbarkeit beruht auf den nachfolgend aufgeführten Punkten:
Nicht barrierefreie Inhalte
Einige Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Mängel zu beheben und die Website in allen Bereichen barrierefrei zu gestalten, um die Nutzung für alle Menschen zu ermöglichen – unabhängig von körperlichen oder technischen Einschränkungen.
Barrierefreie Nutzung unserer Produkte
Die auf www.modulor.de angebotenen Produkte richten sich an ein breites Publikum aus den Bereichen Architektur, Design, Modellbau, Kunst, Büro und Wohnen. Wir bemühen uns, nicht nur die Website, sondern auch die Präsentation, Beschreibung und Auswahlmöglichkeiten unserer Produkte so inklusiv wie möglich zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:
Feedback und Kontakt
Sie sind auf Barrieren gestoßen oder möchten Hinweise zur Verbesserung der Barrierefreiheit auf unserer Website geben? Dann freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung.
Bitte kontaktieren Sie uns unter:
Modulor GmbH
Prinzenstraße 85
10969 Berlin
Deutschland
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 (0)30 690 360 0
(Mo.–Fr. 09:00–17:00 Uhr)
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:
Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Webseite: www.schlichtungsstelle-bgg.de
E-Mail: [email protected]
Stand der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit erfolgte durch eine interne Selbstbewertung.